Stell dir vor, du bist unterwegs. Die Sonne scheint, die Landschaft zieht vorbei, und du genießt die Freiheit, die dir dein Mietfahrzeug schenkt. Doch plötzlich – ein Knall. Ein Unfall. Dein Herz rast, der Adrenalinspiegel schießt in die Höhe. Neben dem Schock kommt schnell die bange Frage: Wer kommt jetzt für den Schaden auf? Bist du als Fahrer verantwortlich, oder muss der Vermieter zahlen?
Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Lass uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen und die wichtigsten Aspekte beleuchten, damit du im Fall der Fälle weißt, worauf es bei einem Mietwagen-Unfall ankommt.
Die Grundregel: Der Mieter bzw. Fahrer haftet
Grundsätzlich gilt im deutschen Verkehrsrecht: Wer einen Schaden verursacht, der muss auch dafür geradestehen. Das bedeutet, dass du als Fahrer des Mietwagens primär für die Schäden verantwortlich bist, die durch den Mietwagen-Unfall entstanden sind. Das gilt sowohl für Schäden am Mietfahrzeug selbst als auch für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen.
Was bedeutet „Verschulden“?
Von einem Verschulden spricht man, wenn du gegen Verkehrsregeln verstoßen hast oder unaufmerksam warst und dadurch den Unfall am Mietwagen verursacht hast. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du:
- eine rote Ampel übersehen hast,
- die Vorfahrt missachtet hast,
- zu schnell gefahren bist,
- unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standest,
- beim Abbiegen oder Spurwechsel unachtsam warst.
In all diesen Fällen bist du als Fahrer für die Folgen deines Fehlverhaltens verantwortlich.
Die Rolle des Mietvertrags
Der Mietvertrag, den du mit dem Autovermieter abgeschlossen hast, spielt eine entscheidende Rolle bei der Frage der Haftung. Hier werden die genauen Bedingungen für die Nutzung des Mietwagen und die Regelungen im Schadensfall festgelegt.
Haftungsbeschränkung im Mietvertrag
In den meisten Mietverträgen ist eine sogenannte Haftungsbeschränkung enthalten, oft auch als „Teilkasko mit Selbstbeteiligung“ oder „Vollkasko mit Selbstbeteiligung“ bezeichnet. Diese Klauseln begrenzen deine finanzielle Haftung im Schadensfall auf einen bestimmten Betrag, die sogenannte Selbstbeteiligung.
- Teilkasko: Die Teilkasko deckt Schäden am Mietwagen ab, die nicht durch dein direktes Verschulden entstanden sind, wie zum Beispiel Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm oder Wildunfälle. Auch hier kann eine Selbstbeteiligung vereinbart sein.
- Vollkasko: Die Vollkasko geht über die Teilkasko hinaus und deckt auch Schäden am Mietwagen ab, die du selbst verursacht hast. Allerdings greift auch hier in der Regel eine Selbstbeteiligung.
Beispiel: Du hast einen Mietwagen mit einer Vollkasko-Versicherung und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro gemietet. Verursachst du einen Unfall und der Schaden am Mietwagen beträgt 2.000 Euro, musst du in der Regel die ersten 500 Euro selbst bezahlen. Die restlichen 1.500 Euro übernimmt die Versicherung des Vermieters.
Wichtig: Lies den Mietvertrag sorgfältig durch und achte auf die Höhe der Selbstbeteiligung und welche Schäden beim Mietwagen genau abgedeckt sind.
Ausnahmen von der Fahrerhaftung
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen du als Fahrer nicht oder nur teilweise für den Schaden haftest:
Höhere Gewalt: Wenn der Unfall am Mietwagen durch höhere Gewalt verursacht wurde, wie beispielsweise einen unvorhersehbaren und extremen Sturm oder einen Blitzschlag, der den Mietwagen beschädigt, bist du in der Regel nicht haftbar.
Mangel am Mietfahrzeug: War ein technischer Defekt am Mietwagen ursächlich für den Unfall und dieser Mangel war dem Vermieter bekannt oder hätte bekannt sein müssen, kann die Haftung des Vermieters in Betracht kommen. Du müsstest jedoch nachweisen, dass der Mangel tatsächlich vorlag und unfallursächlich war.
Verschulden eines Dritten: Wenn der Unfall mit Mietwagen eindeutig durch das Verschulden einer anderen Person verursacht wurde (z.B. ein anderer Autofahrer hat dir die Vorfahrt genommen), haftet in erster Linie dessen Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden am Mietwagen. Du musst in diesem Fall deine Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geltend machen.
Was tun im Falle eines Unfallschaden?
Auch wenn die Frage der Haftung im Moment des Unfalls nicht deine oberste Priorität hat, solltest du einige wichtige Schritte beachten:
- Ruhe bewahren: Versuche, trotz des Schocks ruhig zu bleiben und überlegt zu handeln.
- Unfallstelle sichern: Schalte die Warnblinkanlage ein, stelle das Warndreieck auf und ziehe gegebenenfalls eine Warnweste an.
- Erste Hilfe leisten: Kümmere dich um verletzte Personen und alarmiere gegebenenfalls den Notarzt (112).
- Polizei rufen: Bei größeren Schäden oder wenn die Schuldfrage unklar ist, solltest du die Polizei rufen (110). Auch bei Personenschäden ist die Hinzuziehung der Polizei ratsam.
- Daten austauschen: Notiere dir die Personalien und Kontaktdaten aller Beteiligten, einschließlich Zeugen. Fertige Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an.
- Kein Schuldanerkenntnis: Unterschreibe am Unfallort keine Dokumente, in denen du deine Schuld eingestehst.
- Vermieter informieren: Kontaktiere so schnell wie möglich den Autovermieter und melde den Unfall mit Mietwagen. Folge den Anweisungen des Vermieters bezüglich der weiteren Schritte (z.B. Gutachter, Werkstatt).
- Unfallbericht ausfüllen: Fülle den Unfallbericht des Vermieters oder ein standardisiertes Unfallprotokoll sorgfältig und vollständig aus.
- Dokumente sichern: Bewahre alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Polizeibericht, Fotos, Schriftverkehr mit dem Vermieter) gut auf.
Die Bedeutung der richtigen Versicherung
Wie du siehst, spielt die abgeschlossene Versicherung eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Abwicklung eines Unfallschadens mit einem Mietwagen.
Haftpflichtversicherung des Vermieters: Jeder Autovermieter ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seinen Mietwagen abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden, die du mit dem Mietwagen anderen Personen oder deren Eigentum zufügst.
Deine private Haftpflichtversicherung: Deine private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht bei Schäden ein, die du mit einem gemieteten Fahrzeug verursachst. Hier ist die Haftpflichtversicherung des Vermieters zuständig.
Zusatzversicherungen: Viele Autovermieter bieten zusätzliche Versicherungen an, wie zum Beispiel eine Reduzierung oder den Ausschluss der Selbstbeteiligung bei Teil- oder Vollkasko. Ob sich diese Zusatzversicherungen lohnen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner Fahrpraxis, dem Reiseziel und deinem persönlichen Risikobewusstsein. Wäge die Kosten und den potenziellen Nutzen sorgfältig ab.
Fazit: Gut informiert unterwegs sein
Ein Unfall mit Mietwagen ist nie angenehm. Wenn du jedoch die grundlegenden Regeln zur Haftung kennst und weißt, welche Rolle der Mietvertrag und die Versicherungen spielen, bist du im Fall der Fälle besser vorbereitet. Lies den Mietvertrag aufmerksam durch, informiere dich über die Versicherungsbedingungen und handle im Falle eines Unfalls besonnen und sorgfältig. So kannst du zumindest die finanziellen Folgen eines Missgeschicks begrenzen und deine Reise hoffentlich bald wieder unbeschwert fortsetzen.
Denk daran: Sicherheit geht immer vor. Fahr vorsichtig und aufmerksam, damit du und andere sicher ans Ziel kommen!