Leihwagen Mietwagen Unterschied

Du stehst vor der Situation, dass du temporär ein Auto benötigst. Vielleicht für den Urlaub, einen Umzug, eine Geschäftsreise oder weil dein eigenes Fahrzeug gerade in der Werkstatt ist. Sofort denkst du an Autovermietungen. Aber dann stolperst du über zwei Begriffe, die irgendwie ähnlich klingen: Leihwagen und Mietwagen. Ist das dasselbe? Gibt es da einen Unterschied? Und wenn ja, welcher ist es?

Keine Sorge, du bist nicht allein mit dieser Frage. Viele Menschen nutzen die Begriffe Leihwagen und Mietwagen synonym. Und ganz ehrlich: In der Praxis des Alltags ist der Unterschied oft marginal oder gar nicht vorhanden. Die großen Autovermieter sprechen meist von „Mietwagen“. Wenn dein Auto nach einem Unfall in der Werkstatt steht und du ein Ersatzfahrzeug bekommst, nennt man das oft einen „Leihwagen“. Das deutet schon darauf hin, dass die Begriffe weniger eine rechtliche Trennung darstellen, sondern eher im Sprachgebrauch und im Kontext der Nutzung variieren.

In diesem Artikel tauchen wir tief in die Welt der temporären Fahrzeugüberlassung ein. Wir schauen uns an, was die Begriffe bedeuten (oder eben nicht bedeuten), woher die Verwirrung kommt und vor allem: Worauf du wirklich achten musst, wenn du ein Auto für eine bestimmte Zeit benötigst – unabhängig davon, ob es am Ende Leih- oder Mietwagen genannt wird. Mach es dir bequem, denn wir haben einiges zu besprechen!

Die rechtliche Perspektive: Oft dasselbe unter dem Gesetz

Lass uns gleich mit dem wichtigsten Punkt beginnen, um eventuelle Missverständnisse auszuräumen: Im deutschen Recht, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), gibt es primär den Begriff des Mietvertrags (§§ 535 ff. BGB). Dieser Vertragstyp regelt die zeitweise Überlassung einer Sache gegen Entgelt. Und genau das ist es, was du tust, wenn du bei Sixt, Europcar, Hertz oder auch dem kleinen lokalen Anbieter Fahrzeuge buchst. Du schließt einen Mietvertrag über ein Fahrzeug ab.

Der Begriff „Leihe“ existiert im BGB ebenfalls (§§ 598 ff. BGB), bezeichnet aber die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Wenn dir ein Freund sein Auto für das Wochenende überlässt, dann ist das rechtlich eine Leihe. Sobald aber Geld im Spiel ist – und sei es nur eine geringe Gebühr oder die Übernahme von Betriebskosten, die über das Übliche hinausgeht – sprechen wir rechtlich gesehen von einer Miete.

Was bedeutet das für „Leihwagen“ und „Mietwagen“ im kommerziellen Kontext? Ganz einfach: Auch wenn jemand von einem „Leihwagen“ spricht, den er bei einer Firma abholt und dafür bezahlt, handelt es sich rechtlich um einen Mietvertrag. Die Begrifflichkeiten im Alltag ändern nichts an der juristischen Grundlage.

Das ist der entscheidende Punkt: Ob Leihwagen oder Mietwagen – wenn du dafür bezahlst, unterliegst du einem Mietvertrag. Das bedeutet auch, dass die Pflichten und Rechte, die sich aus dem Mietrecht ergeben (z.B. Pflicht zur Gebrauchsüberlassung durch den Vermieter, Pflicht zur Mietzahlung und sorgfältigen Behandlung durch den Mieter), für beide Bezeichnungen gleichermaßen gelten, sofern es sich um eine kommerzielle Überlassung gegen Entgelt handelt.

Warum aber verwenden wir dann überhaupt zwei verschiedene Wörter? Das liegt an den Nuancen im alltäglichen Sprachgebrauch und den unterschiedlichen Kontexten, in denen die Begriffe bevorzugt verwendet werden. Lass uns diese Nuancen genauer unter die Lupe nehmen.

Die kontextuellen Nuancen:

Auch wenn rechtlich meist kein Unterschied besteht, verwenden wir „Leihwagen“ und „Mietwagen“ oft in leicht unterschiedlichen Situationen. Diese Unterschiede sind nicht in Stein gemeißelt, aber sie prägen unser Gefühl für die Begriffe:

Dauer der Überlassung:

Mietwagen: Dieser Begriff wird sehr stark mit der kurzfristigen Miete assoziiert. Du mietest Fahrzeuge für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche oder vielleicht auch mal zwei oder drei Wochen für den Urlaub. Die Mietdauer ist meist relativ klar begrenzt und überschaubar. Der Fokus liegt auf Flexibilität und schneller Verfügbarkeit für einen spezifischen, oft kurzfristigen Bedarf. Die Kosten werden meist pro Tag oder Woche abgerechnet.

Leihwagen: Dieser Begriff wird manchmal eher mit der längerfristigen Überlassung in Verbindung gebracht. Denk an „Langzeitmiete“, auch wenn der Begriff hier nicht immer offiziell verwendet wird. Er kommt aber auch häufig ins Spiel, wenn es sich um eine Zwischenlösung handelt, die über einen kurzen Urlaub hinausgeht, z.B. mehrere Wochen oder Monate, während man auf ein neues Auto wartet oder ein Projekt läuft. Die Kostenstruktur ist hier oft anders, mit einem niedrigeren Tagessatz bei längerer Bindung.

Zweck der Nutzung:

Mietwagen: Klassischerweise für Reise, Urlaub, Geschäftstermine, Wochenendausflüge. Du planst aktiv, ein Wagen für einen bestimmten Anlass zu nutzen.

Leihwagen: Wird sehr oft im Zusammenhang mit Ersatzfahrzeugen verwendet. Dein Auto hatte einen Unfall und wird repariert? Du bekommst einen von der Werkstatt oder über die Versicherung. Dein Firmenwagen ist defekt? Die Leasingfirma stellt dir vielleicht einen zur Verfügung. Hier ist die Nutzung oft ungeplant und dient dazu, Mobilität trotz Ausfall des eigenen Fahrzeugs zu gewährleisten.

Quelle des Fahrzeugs:

Mietwagen: Beziehst du direkt von einer klassischen Autovermietungsgesellschaft. Du gehst auf deren Website oder in eine Filiale und buchst den Wagen.

Leihwagen: Kann ebenfalls von einer Autovermietung kommen, aber oft wird er dir indirekt zur Verfügung gestellt, z.B. durch eine Werkstatt, eine Versicherung oder im Rahmen eines Servicepakets (Leasing, Flottenmanagement). Die Werkstatt oder Versicherung ist dein direkter Ansprechpartner, auch wenn der Wagen von einer angeschlossenen oder Partner-Autovermietung stammt.

Diese gefühlten Unterschiede sind der Hauptgrund, warum die beiden Begriffe in der Alltagssprache nebeneinander existieren. Wenn du sagst „Ich brauche einen Mietwagen für den Urlaub„, klingt das völlig natürlich. Wenn du sagst „Meine Versicherung hat mir einen Leihwagen gestellt“, weil dein Auto einen Blechschaden hat, klingt das ebenfalls sehr geläufig.

Was zählt wirklich? Der Vertrag und die Konditionen!

Da der Unterschied zwischen Leihwagen und Mietwagen im kommerziellen Kontext meist nur semantischer Natur ist, ist es umso wichtiger, dass du dich nicht von der Bezeichnung ablenken lässt, sondern dich auf das konzentrierst, was wirklich relevant ist: der Vertrag und die darin vereinbarten Konditionen.

Egal ob das Dokument „Mietvertrag“ oder „Leihvertrag“ (obwohl letzteres bei gewerblicher Vermietung unüblich ist) überschrieben ist, die folgenden Punkte sind entscheidend und machen den tatsächlichen „Unterschied“ in deiner Nutzungserfahrung und den Kosten aus:

Die Mietdauer (oder Leihdauer): Wie bereits erwähnt, beeinflusst die Dauer maßgeblich den Tages- oder Wochenpreis. Kurzmieten sind pro Tag teurer als Langzeitmieten.

Die Kilometerbegrenzung: Ist die Kilometerzahl pro Tag/Woche/Mietdauer begrenzt? Was kostet jeder zusätzliche Kilometer? Bei Langzeitmieten sind oft höhere oder pauschale Kilometerleistungen enthalten als bei Kurzzeitmieten. Achte genau darauf, ob die enthaltenen Kilometer für deine geplante Nutzung ausreichen.

Der Versicherungsschutz: Das ist einer der wichtigsten Punkte und eine häufige Fehlerquelle.

Haftpflichtversicherung: Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die du anderen zufügst (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden). Der Vermieter ist verpflichtet, diese Versicherung zu haben. Prüfe die Deckungssummen – sie sollten ausreichend hoch sein (mehrere Millionen Euro).

Vollkaskoversicherung: Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug selbst ab, auch wenn du den Schaden selbst verursacht hast oder der Verursacher unbekannt ist (z.B. Vandalismus, Parkschäden). Fast alle Mietverträge beinhalten eine Vollkasko.

Teilkaskoversicherung: Deckt bestimmte Schäden am Mietfahrzeug ab (z.B. Diebstahl, Glasschäden, Wildunfälle), aber keine selbst verschuldeten Unfallschäden. Ist oft Teil der Vollkasko oder der Basisabsicherung.

Der Selbstbehalt (oder die Selbstbeteiligung): Das ist der Betrag, den du im Schadensfall trotz Vollkaskoversicherung aus eigener Tasche bezahlen musst. Dieser kann sehr hoch sein (oft 800 Euro, 1500 Euro oder mehr). Du kannst den Selbstbehalt meist durch eine zusätzliche Versicherung reduzieren oder ganz ausschließen („Null-Selbstbehalt“, „Super-Vollkasko“). Diese Zusatzversicherungen sind oft teuer, können sich aber bei einem Schaden schnell lohnen.

Zusatzversicherungen: Es gibt weitere Optionen wie Reifen- und Glasschutz, Schutz vor Diebstahl persönlicher Gegenstände aus dem Fahrzeug oder Schutz bei Schäden an Unterboden oder Dach (die manchmal von der Standard-Vollkasko ausgeschlossen sind). Überlege, ob diese für deine Nutzung sinnvoll sind.

Wichtig bei Ersatzwagen über Versicherung/Werkstatt: Kläre, wie der Versicherungsschutz während der Nutzung des Leihwagens geregelt ist. Greift die Vollkasko deiner eigenen Autoversicherung? Oder hat der Leihwagen einen eigenen Versicherungsschutz mit einem bestimmten Selbstbehalt? Wer zahlt den Selbstbehalt im Schadensfall? Dies ist ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird!

Die Kostenstruktur:

Basispreis: Der reine Mietpreis pro Tag/Woche/Monat.

Zusatzkosten: Gebühren für zusätzliche Fahrer, Navigationssystem, Kindersitz, Einwegmiete (Abgabe an einem anderen Ort), junge Fahrer (oft Aufschlag unter 25), Tankoptionen (siehe nächster Punkt), Flughafengebühren, Winterausrüstung etc. Diese Kosten können den Basispreis schnell übersteigen!

Tankregelung: Wie gibst du den Wagen zurück?

  • Voll-Voll: Du erhältst das Auto vollgetankt und gibst es vollgetankt zurück. Das ist meist die fairste und günstigste Option, erfordert aber, dass du vor der Rückgabe selbst tankst.
  • Voll-Leer: Du erhältst das Auto vollgetankt und gibst es (nahezu) leer zurück. Die erste Tankfüllung zahlst du im Voraus an den Vermieter, oft zu einem höheren Preis pro Liter als an der Tankstelle. Diese Option ist nur sinnvoll, wenn du genau weißt, dass du den Tank nahezu leerfahren wirst.
  • Voll-Gleich: Du erhältst das Auto vollgetankt und gibst es mit demselben Tankstand zurück. Fehlender Treibstoff wird dir berechnet, oft zu sehr hohen Preisen pro Liter plus Servicegebühr.

Kaution: Die meisten Vermieter verlangen eine Kaution, die meist auf deiner Kreditkarte blockiert wird. Die Höhe der Kaution hängt oft von der Fahrzeugkategorie und der Höhe des Selbstbehalts ab. Stelle sicher, dass deine Kreditkarte über ein ausreichendes Limit verfügt.

Abholung und Rückgabe:

Wo und wann kannst du den Wagen abholen und zurückgeben? Gibt es Gebühren für Abholung/Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten?

Zustandsprotokoll: Nimm dir Zeit bei der Abholung, um den Wagen genau zu überprüfen. Dokumentiere vorhandene Schäden (Kratzer, Dellen, Steinschläge, Schäden an Felgen oder Innenraum) auf dem Übergabeprotokoll und mache am besten Fotos oder Videos mit Datum/Uhrzeit. Unterschreibe das Protokoll erst, wenn alles korrekt dokumentiert ist. Das schützt dich vor späteren Reklamationen für Schäden, die du nicht verursacht hast. Dasselbe gilt für die Rückgabe – lasse dir den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe bestätigen.

Der „Leihwagen“ von der Werkstatt/Versicherung: Eine Sonderform?

Diese spezielle Art der Fahrzeugüberlassung wird sehr häufig als „Leihwagen“ bezeichnet und hat in der Tat ein paar Besonderheiten, die sie vom klassischen „Mietwagen“ für den Urlaub unterscheiden können:

Wer ist der Vertragspartner? Oft schließt du den Vertrag direkt mit der Werkstatt oder der Versicherung ab, auch wenn der Wagen selbst von einem externen Partner (einer Autovermietung) stammt. Die Bedingungen können von den Standardkonditionen der Vermietung abweichen.

Wer zahlt? In vielen Fällen (bei unverschuldeten Unfällen) übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Nutzungsausfall deines eigenen Fahrzeugs oder die Kosten für einen Miet-/Leihwagen. Kläre genau, in welcher Höhe und für welche Dauer die Kosten übernommen werden. Manchmal gibt es Obergrenzen pro Tag oder insgesamt. Wenn du Mitschuld trägst oder der Schadenfall nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist (z.B. selbst verschuldeter Parkschaden ohne Vollkasko), musst du die Kosten eventuell selbst tragen.

Fahrzeugkategorie: Oft wird dir ein Fahrzeug einer Kategorie zur Verfügung gestellt, die deinem eigenen Fahrzeug entspricht oder eine Stufe darunter liegt. Anspruch hast du in der Regel auf ein vergleichbares Fahrzeug.

Dauer der Überlassung: Die Dauer hängt von der Reparaturzeit deines eigenen Fahrzeugs ab. Das kann nur wenige Tage sein, aber auch mehrere Wochen.

Versicherungsschutz: Wie bereits erwähnt, ist der Versicherungsschutz hier besonders kritisch. Greift deine eigene Vollkasko? Oder die des Leihwagens? Was ist der Selbstbehalt? Wer zahlt ihn im Schadensfall? Lass dir das schriftlich bestätigen! Manchmal versucht die gegnerische Versicherung, dir Kosten für den Leihwagen aufzuerlegen (z.B. Kosten für die Vollkasko oder den Selbstbehalt), selbst wenn sie die Grundkosten übernimmt. Hier ist Vorsicht geboten und eventuell Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht ratsam, wenn die Sachlage unklar ist.

Auch wenn hier oft von „Leihwagen“ die Rede ist, ist dies im rechtlichen Sinne eine Miete, deren Bedingungen sich aber aufgrund der spezifischen Situation (Ersatzbedarf nach Schaden) von einer typischen Urlaubsmiete unterscheiden können.

Langzeitmiete vs. Kurzzeitmiete: Die eigentliche Trennlinie

Wenn es eine relevante Unterscheidung im Bereich der kommerziellen Fahrzeugüberlassung gibt, die über die reine Semantik hinausgeht, dann ist es die zwischen Kurzzeitmiete und Langzeitmiete. Beide werden oft unter dem Oberbegriff „Miete“ oder „Vermietung“ zusammengefasst, aber die Konditionen, Zielgruppen und Vorteile/Nachteile sind deutlich anders:

Kurzzeitmiete (typischerweise 1 Tag bis wenige Wochen):

Zielgruppe: Urlauber, Geschäftsreisende, Menschen mit temporärem, kurzem Fahrzeugbedarf.

Kosten: Hoher Preis pro Tag, da Flexibilität eingepreist ist. Kosten sinken oft etwas pro Tag, je länger die Mietdauer ist, aber der Abfall flacht schnell ab.

Flexibilität: Sehr hoch. Du kannst Fahrzeuge oft kurzfristig buchen, an vielen Stationen abholen und zurückgeben (manchmal gegen Gebühr an anderen Orten), und die Mietdauer ist sehr variabel.

Vertrag: Standardisierte Mietverträge der Vermieter.

Kilometer: Oft begrenzte Kilometer pro Tag (z.B. 250 km/Tag), mit hohen Kosten für Mehrkilometer.

Wartung/Service: Inklusive. Bei Problemen oder Notwendigkeit von Wartung wird das Fahrzeug getauscht.

Vorteile: Maximale Flexibilität, ideal für spontane oder kurz geplante Fahrten. Kein langfristiges Commitment.

Nachteile: Relativ teuer pro Tag, hohe Kosten bei Überschreitung der Kilometergrenze.

Langzeitmiete (typischerweise ab 28 Tagen bis zu mehreren Monaten, manchmal auch über ein Jahr):

Zielgruppe: Unternehmen (als flexible Ergänzung zum Fuhrpark, für Projektmitarbeiter, während der Probezeit neuer Mitarbeiter), Privatpersonen, die eine Brücke bis zur Lieferung eines Neuwagens benötigen, oder die aus anderen Gründen keine langfristige Bindung (Leasing, Kauf) eingehen wollen.

Kosten: Deutlich geringerer Preis pro Tag als bei Kurzzeitmieten. Der Preis pro Tag sinkt signifikant mit zunehmender Mietdauer.

Flexibilität: Geringer als bei Kurzzeitmiete, aber höher als bei Leasing oder Kauf. Die Mietdauer ist länger festgelegt, aber oft gibt es Optionen zur Verlängerung oder manchmal auch zur vorzeitigen Beendigung (gegen Gebühr). Fahrzeugwechsel ist möglich, aber nicht so spontan wie bei Kurzzeitmiete.

Vertrag: Spezielle Langzeitmietverträge, die sich von Kurzzeitmietverträgen unterscheiden können. Kündigungsfristen und Verlängerungsoptionen sind wichtige Bestandteile.

Kilometer: Oft höhere Inklusiv-Kilometerpakete pro Monat oder sogar Pauschalen. Besser geeignet für Nutzer mit hohem Kilometerbedarf.

Wartung/Service: In der Regel komplett inklusive (Wartung, Verschleißteile, saisonale Bereifung). Das ist ein großer Vorteil und Kostenfaktor, der im Mietpreis enthalten ist.

Vorteile:

Deutlich günstiger pro Tag als Kurzzeitmiete, hohe Kostenkontrolle durch All-inclusive-Raten (oft inkl. Versicherung, Wartung, Reifen), flexibler als Leasing oder Kauf. Schnelle Verfügbarkeit im Vergleich zu Neubestellung.

Nachteile:

Weniger spontan als Kurzzeitmiete, längere Bindung erforderlich, kann teurer sein als Leasing oder Kauf bei sehr langer, planbarer Nutzungsdauer.

Diese Unterscheidung zwischen Kurzzeit- und Langzeitmiete (oder eben der Nutzung im Rahmen eines Ersatzfahrzeugs nach Schaden) ist für dich als Nutzer weitaus relevanter als die Frage, ob das Fahrzeug nun Leih- oder Mietwagen genannt wird. Es geht um den Zweck, die Dauer und die daraus resultierenden Vertragsbedingungen und Kosten.

Zusammenfassend: Konzentriere dich auf das Wesentliche!

Wenn du also das nächste Mal ein Fahrzeug temporär benötigst und über die Begriffe Leihwagen und Mietwagen stolperst, atme tief durch. Lass dich nicht verwirren. Denke daran:

Rechtlich ist es bei kommerzieller Überlassung gegen Geld meist ein Mietvertrag. Der Name auf dem Dokument ist zweitrangig.

Die gefühlten Unterschiede liegen oft in Dauer und Kontext: „Mietwagen“ eher kurzfristig für Reisen/Urlaub, „Leihwagen“ oft längerfristig oder als Ersatzwagen nach einem Schaden.

Was wirklich zählt, sind die Details des Vertrags: Mietdauer, Kilometerbegrenzung, Versicherungsschutz (insbesondere Selbstbehalt!), Tankregelung, Zusatzkosten und die Kaution.

Nimm dir Zeit, Angebote zu vergleichen. Lies das Kleingedruckte (AGB und Mietbedingungen) sehr sorgfältig durch, bevor du unterschreibst. Frage nach, wenn dir etwas unklar ist, insbesondere beim Versicherungsschutz und den Kosten im Schadensfall, gerade bei Ersatzwagen über Versicherung oder Werkstatt. Dokumentiere den Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme penibel.

Ob du am Ende einen „Mietwagen“ für den geplanten Urlaub oder einen „Leihwagen“ als ungeplanten Ersatz erhältst – deine Mobilität ist gesichert. Der Erfolg und die Kostenkontrolle deiner temporären Fahrzeugnutzung hängen nicht vom verwendeten Begriff ab, sondern davon, wie gut du die Konditionen verstehst und ob sie zu deinem Bedarf passen.

Die Welt der Autovermietung mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, aber mit dem Wissen um die rechtlichen Grundlagen, die kontextuellen Nuancen und vor allem den Fokus auf die Vertragsdetails bist du bestens gerüstet, um die für dich passende Lösung zu finden. Gute Fahrt, egal ob im Leih- oder Mietwagen!

Hier findest Du Eine Übersicht unserer Flotte

Du hast Fragen zur Miete eines Elektroautos?
Ruf uns kostenlos an und wir besprechen die Möglichkeiten.

0800 5551888

Frühling, Freiheit, Fahrspaß!

Jetzt 15% Rabatt sichern mit dem Code: MAI2025